Lieferbedingungen BooQi Media Solutions B.V.

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Artikel 1: Definitionen

In diesen Lieferbedingungen versteht sich unter:

  1. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die durch BooQi mit der Herstellung von Materien oder der Durchführung von Aktivitäten beauftragt wurde;
  2. BooQi Media Solutions BV (im Folgenden als „BooQi“ bezeichnet): die juristische Person, die den unter a genannten Auftrag angenommen hat oder ein Angebot oder eine Offerte dafür abgegeben hat, d.h. der Auftragnehmer;
  3. Informationsträger: Magnetbänder und -platten, optische Datenträger und alle anderen Mittel, die zur Aufzeichnung, Verarbeitung, Versendung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Texten, Bildern oder anderen Daten mit Hilfe von Geräten bestimmt sind.

 

Artikel 2: Allgemein

2.1.           Diese allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Aktivitäten, Entwürfe und Muster, Sachen, Produkte, Dienstleistungen und Dokumente, wie z.B. Angebote, Verträge und Lieferungen von BooQi. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen ungültig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen uneingeschränkt gültig.

2.2.           Die allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden und deren Anwendbarkeit werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Die allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden sind darüber hinaus nur dann gültig, wenn der Ausschluss der vorliegenden Lieferbedingungen beim Vertrag der Parteien ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.

 

Artikel 3: Angebote, Offerte

3.1.           Die schlichte Abgabe einer Preisangabe, eines Budgets, einer Vorberechnung oder einer ähnlichen Ankündigung, ungeachtet ob diese als Angebot bezeichnet wird oder nicht, verpflichtet BooQi nicht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden.

3.2             Alle Informationen in Angeboten oder Offerten, einschließlich Muster und Designs, sind unverbindlich, insbesondere in Bezug auf Abmessungen, Druckqualität, Pixel, Falten, Design und Ähnliches.

3.3.           Angebote von BooQi sind grundsätzlich freibleibend.

 

Artikel 4: Kündigung

Der Kunde hat das Recht, einen Vertrag zu kündigen, bevor BooQi mit der Durchführung des Vertrages begonnen hat und unter der Bedingung, dass er BooQi den damit entstandenen Schaden ersetzt. Zu den genannten Schäden zählen die Verluste und der entgangene Gewinn von BooQi und in jedem Fall alle Ausgaben, die BooQi bereits in der Vorbereitungsphase getätigt hat, einschließlich der Ausgaben für reservierte Produktionskapazitäten, gekaufte Materialien, Muster, Layouts und Zeit, die in Bezug auf das Design, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und die Lagerung aufgewendet wurden.

 

Artikel 5: Preis

5.1.           Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere staatlich erhobene Abgaben.

5.2.           Der Preis, den BooQi für die durchzuführende Leistung angegeben hat, bezieht sich ausschließlich auf die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

5.3.           Bei Kombinationsangeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Gesamtleistung gegen den für diesen Teil im Angebot angegebenen Betrag oder gegen einen proportionalen Teil des für den gesamten angegebenen Preises zu liefern.

5.4.           Wenn kein Preis zwischen den Parteien festgelegt wurde, die Parteien aber während eines Jahres vor dem Vertrag eine oder mehrere Verträge mit demselben oder praktisch demselben Inhalt abgeschlossen haben, wird der Preis auf der Grundlage der dabei verwendeten Produktionsmethoden und der angewandten Berechnungssätze berechnet.

5.5.           Wenn außerhalb der Anwendung dessen, was im vorigen Abschnitt dieses Artikels festgelegt wurde, kein Preis zwischen den Parteien festgelegt wird, wenn ein Preis nur als Schätzwert angegeben wurde oder wenn der festgelegte Preis gemäß diesen allgemeinen Bedingungen geändert werden kann, wird der Preis bzw. die Änderung in einer Höhe festgelegt, die in der grafischen Industrie als angemessen angesehen wird.

5.6.           BooQi hat das Recht, den festgesetzten Preis zu erhöhen bzw. ist verpflichtet, den Preis zu senken, wenn der Auftraggeber nach Erhalt der Arbeitszeichnungen, Modelle sowie von Satz-, Druck- und anderen Mustern Änderungen gegenüber den ursprünglich festgelegten Spezifikationen vornimmt, wobei auch Autorenkorrekturen oder geänderte Anweisungen eingeschlossen sind. BooQi wird im Rahmen des Zumutbaren an diesen Änderungen mitarbeiten, wenn zumindest der Inhalt der von ihr durchzuführenden Leistung nicht wesentlich von der ursprünglich festgelegten Leistung abweicht.

5.7.           Besonders aufwendige Texte, undeutliche Kopien, Skizzen, Zeichnungen oder Modelle, unsolide Informationsträger, unsolide Computersoftware oder Dateien, eine unsolide Art und Weise der Lieferung der vom Kunden zu liefernden Materialien oder Produkte und alle ähnlichen Lieferungen durch den Kunden, die BooQi dazu zwingen, mehr Aktivitäten oder Kosten zu übernehmen, als bei Vertragsabschluss vernünftigerweise erwartet werden durfte, stellen Gründe für eine Erhöhung des festgelegten Preises dar. Zudem stellen außergewöhnliche oder vernünftigerweise unvorhersehbare Verarbeitungsprobleme, die sich aus der Art der zu verarbeitenden Materialien und Produkte ergeben, einen Grund für eine Erhöhung des festgesetzten Preises dar.

 

Artikel 6: Zahlungen

6.1.           Der Kunde muss, sofern nicht anders festgelegt, den Preis und die anderen gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlen, ohne sich dabei auf irgendwelche Rabatte, Verrechnungen oder Aussetzungen berufen zu können. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass dafür eine Inverzugsetzung durch BooQi erforderlich ist.

6.2.           Unter dem oben erwähnten Begriff versteht sich eine strikte Frist.

6.3.           BooQi hat das Recht, im Falle einer vereinbarten Lieferung in Chargen, nach Lieferung der ersten Charge, neben der Zahlung für diese Charge auch die für die gesamte Lieferung anfallenden Kosten, wie z.B. die des Werkes, der Lithographien und Muster, zu verlangen.

6.4.           Der Kunde ist, unabhängig von den festgelegten Zahlungsbedingungen, auf erste Aufforderung von BooQi verpflichtet, eine Sicherheit für die Begleichung der gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge zu leisten. Die angebotene Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, die ihr auferlegt werden, angemessen gedeckt ist und BooQi ohne Schwierigkeiten davon Gebrauch machen kann. Eine eventuell unzureichende Sicherheit in einer späteren Phase muss auf erstes Ersuchen von BooQi bis zu einer ausreichenden Sicherheit ergänzt werden.

 

Artikel 7: Lieferung und Lieferfrist

7.1.           Eine von BooQi eingereichte Lieferfrist hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich angegeben wird, dass es sich um ein Ablaufdatum handelt, nur eine unverbindliche Laufzeit.

7.2.           Die Bindung von BooQi an eine festgelegte Lieferfrist erlischt, wenn der Kunde eine Änderung der Spezifikationen für die Arbeit wünscht, es sei denn, die geringfügige Bedeutung der Änderung oder die geringfügige Verzögerung zwingt BooQi nicht dazu, den ursprünglich methodisch bestimmten Einsatz im Laufe der Zeit der Produktionskapazität zu ändern.

7.3.           Der Kunde ist verpflichtet, bei der Umsetzung des Vertrages durch BooQi alles zu tun, was vernünftigerweise erforderlich oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch BooQi zu ermöglichen, wie z.B. durch die unverzügliche Beantwortung von Fragen von BooQi oder die Vermeidung von fehlerhaften Lieferungen.

7.4.           Im Falle der Nichteinhaltung der im vorhergehenden Abschnitt dieses Artikels genannten Bestimmungen durch den Kunden ist eine festgelegte endgültige Lieferfrist nicht mehr bindend, und der Kunde gerät in Verzug, ohne dass eine schriftliche Inverzugsetzung durch BooQi erforderlich ist. In einem solchen Fall ist BooQi berechtigt, unbeschadet der ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechte, die Einhaltung des Vertrages auszusetzen, bis der Kunde sein Versäumnis behoben hat. Danach wird BooQi den Vertrag noch innerhalb einer angemessenen Frist durchführen.

7.5.           Die Lieferung der gekauften Sache oder Werke erfolgt ab Fabrik.

7.6.           Sofern nicht schriftlich anders festgelegt, erfolgt der Transport der gekauften Sache auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auch wenn BooQi im Auftrag des Kunden Unterstützung für den Transport leisten und/oder den operativen Teil des Transports übernehmen sollte, bleibt der Transport auf Kosten und Risiko des Kunden.

 

Artikel 8: Untersuchung bei Lieferung und Beschwerdepflicht

8.1.           Der Kunde ist verpflichtet, nach der Lieferung schnellstmöglich zu prüfen, ob BooQi den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und ist darüber hinaus verpflichtet, BooQi unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er sich vom Gegenteil vergewissert hat. Der Kunde muss die Untersuchung und die entsprechende Mitteilung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung durchführen und bekanntgeben.

8.2.           BooQi hat jederzeit das Recht, eine frühere mangelhafte Leistung durch eine neue Leistung zu ersetzen, es sei denn, der Fehler kann nicht behoben werden.

8.3.           Die Erfüllung des Vertrages zwischen den Parteien wird als ordnungsgemäß erachtet, wenn der Kunde es versäumt hat, sich rechtzeitig um die Untersuchung oder die Benachrichtigung zu kümmern, wie in Abschnitt 1 dieses Artikels beabsichtigt.

8.4.           Die Leistung von BooQi wird zwischen den Vertragsparteien in jedem Fall als ordnungsgemäß erachtet, wenn der Kunde die gelieferte Sache oder einen Teil der gelieferten Sache in Gebrauch genommen, bearbeitet oder verarbeitet hat oder an Dritte geliefert hat bzw. die gelieferte Sache oder einen Teil der gelieferten Sache in Gebrauch nehmen, bearbeiten oder verarbeiten ließ oder an Dritte liefern hat lassen, es sei denn, der Kunde hat die Bestimmungen des ersten Abschnitts dieses Artikels beachtet.

8.5.           Beschwerden oder Ansprüche bezüglich der gelieferten Sache müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich an BooQi gemeldet werden. Rechtsverfahren müssen innerhalb eines Jahres nach dem ersten schriftlichen Bericht eingereicht werden. Ein späterer Bericht oder ein zu spät eingereichtes Gerichtsverfahren führt zum Erlöschen aller Rechte und Ansprüche des Kunden, die mit der betreffenden Beschwerde in Zusammenhang stehen.

 

Artikel 9: Inhalt und Änderung des Vertrages

Der Auftraggeber trägt das Risiko von Missverständnissen bezüglich des Inhalts und der Durchführung des Vertrages, wenn sie ihren Ursprung in nicht, nicht korrekt, nicht rechtzeitig oder unvollständig erhaltenen Spezifikationen oder anderen Ankündigungen von BooQi haben, die mündlich oder durch eine vom Auftraggeber benannte Person gemacht oder mit Hilfe technischer Mittel wie Telefon, Fax und ähnlichen Übertragungsmedien übermittelt wurden.

 

Artikel 10: Muster

10.1.         Der Kunde ist verpflichtet, die von BooQi erhaltenen Muster, unabhängig ob auf eigene Anforderung oder nicht, sorgfältig auf Fehler und Mängel zu untersuchen und diese korrigiert oder genehmigt mit der gebotenen Schnelligkeit an BooQi zurückzusenden.

10.2.         BooQi haftet nicht für jene Abweichungen, Fehler und Mängel, die beim genehmigten oder korrigierten Muster durch den Kunden unbemerkt geblieben sind.

10.3.         Jedes Muster, das auf Wunsch des Kunden angefertigt wird, wird zusätzlich zum festgesetzten Preis in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Kosten für diese Muster im Preis enthalten sind.

 

Artikel 11: Dritte

11.1          BooQi steht es zu, bei der Durchführung des Auftrages oder der Herstellung des Werkes Dritte einsetzen. Beim Einsatz von Dritten bezieht BooQi den Auftraggeber so weit wie möglich vorher ein und beachtet bei der Auswahl von Dritten die Sorgfaltspflicht. BooQi haftet nicht für Unzulänglichkeiten dieser Dritten. Wenn ein eingesetzter Dritter seine Haftung einschränken möchte, ist BooQi berechtigt, auch im Namen des Kunden eine solche Haftungseinschränkung zu akzeptieren oder zumindest als Gegenleistung für den Kunden zu verwenden.

 

Artikel 12: Abweichungen

12.1.         Abweichungen von geringer Bedeutung zwischen dem gelieferten Werk einerseits und dem ursprünglichen Entwurf, der Zeichnung, dem Manuskript oder dem Modell bzw. den Mustern andererseits stellen keinen Grund für eine Ablehnung, einen Preisnachlass, eine Vertragsauflösung oder einen Schadenersatz dar.

12.2.         Bei der Beurteilung der Frage, ob Abweichungen im Gesamtwerk als geringfügig anzusehen sind oder nicht, wird eine repräsentative Stichprobe aus dem Werk berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich um individuell festgelegte Sachverhalte.

12.3.         Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise keine oder nur geringe Auswirkungen auf den Funktionswert des Werkes haben, gelten jederzeit als Abweichungen von geringer Bedeutung.

12.4.         Hinsichtlich der Qualität und des Gewichts in Gramm von Papier und Karton werden als Abweichungen von geringer Bedeutung jene Abweichungen bezeichnet, die gemäß den in den Allgemeinen Lieferbedingungen des Verbandes der Papierlieferanten „Vereniging van Papiergroothandelaren“ genannten Toleranznormen zulässig sind. Die Bedingungen können bei BooQi eingesehen werden. BooQi sendet dem Kunden auf dessen Anfrage hin kostenlos eine Kopie dieser Bedingungen zu.

12.5.         Abweichungen zu den anderen von BooQi verwendeten Materialien und Halbfabrikaten, die gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen in Bezug auf die Lieferung dieser Materialien und Halbfabrikate zulässig sind, werden als Abweichungen von geringer Bedeutung bezeichnet. Die Bedingungen sind bei BooQi einsehbar. BooQi sendet dem Kunden auf dessen Anfrage hin kostenlos eine Kopie dieser Bedingungen zu.

 

 

Artikel 13: Geistiges Eigentum

13.1.         Alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus dem Auftrag ergeben, stehen BooQi zu. BooQi bleibt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders festgelegt, Inhaber der geistigen Eigentumsrechte, das an den von BooQi hergestellten Werken nach Erfüllung des Vertrages entstehen kann, wie z.B. Manuskripte, Schriftsatz, Entwurfszeichnungen, Modelle, Muster, Entwürfe, Werk- und Detailzeichnungen, Informationsträger, Computersoftware, Dateien, fotografische Grundlagen, Lithografien, Filme und ähnliche Produktions- und Hilfsmittel, auch wenn die entsprechenden Tätigkeiten im Angebot, in der Offerte oder in der Rechnung als gesonderter Posten angegeben sind.

13.2.         Unter geistigem Eigentumsrecht verstehen sich unter anderem alle Rechte in Bezug auf Urheberrechte, Patentrechte und Modellrechte.

13.3.         Die Werke/Sachen, auf die Absatz 1 zutrifft, sind z.B. Computer-Hardware, Software, Entwürfe, Designs, Entwurfsskizzen, Audiodateien, Illustrationen, Formen, maßstabgetreue Modelle, Modelle, Setups, Materialien und Prototypen.

13.4.         Nur BooQi ist befugt, die in Absatz 2 genannten Rechte in einem Register zu hinterlegen oder in ein Register einzutragen.

13.5.         Der Kunde schützt BooQi vor allen Ansprüchen Dritter und den geistigen Eigentumsrechten des Kunden selbst, hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Sachen, wie in Absatz 3 angegeben.

13.6.         Die Untersuchung der geistigen Eigentumsrechte hinsichtlich der vom Kunden gelieferten Sachen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

13.7.         Sofern das Werk sich dafür eignet, muss der Name von BooQi auf dem gelieferten Werk angegeben werden.

13.8.         Keine der Parteien muss den Auftragszweck der realisierten Werke nach Abschluss des Auftrags oder der Beendigung des Vertrages beibehalten.

13.9.         Von den Absätzen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 kann einzig und allein dann abgewichen werden, wenn dies schriftlich festgelegt wurde.

 

Artikel 14: Lizenz

14.1.         Der Kunde erwirbt, sofern nicht anders schriftlich festgelegt, einzig und allein eine Lizenz zur Nutzung des Werkes, des Designs, der Produkte oder Muster, während BooQi der Inhaber deren geistiger Eigentumsechte bleibt. Ohne Zustimmung von BooQi hat der Kunde kein Recht, das Werk, das Produkt, das Design oder die Lizenz zu vervielfältigen oder an Dritte oder Konkurrenten von BooQi weiterzugeben.

14.2.         Falls nichts anderes schriftlich festgelegt wurde, ist die Lizenz auf das schriftlich Festgelegte beschränkt, ist die Lizenz persönlich und in keiner Weise übertragbar.

14.3.         Wenn der Kunde den vorläufigen oder endgültigen Entwurf verändert, verschandelt, beeinträchtigt und auf andere Weise verwendet, die nicht vorher festgelegt wurde, schuldet der Kunde BooQi eine Rückerstattung in Höhe des mindestens Dreifachen des festgelegten Honorars oder eine Entschädigung, die nach den Maßstäben von Vernunft und Fairness gegenüber der Verletzung der Urheberrechte von BooQi angemessen erachtet wird.

14.4.         Absatz 3 ist auch auf natürliche und/oder juristische Personen anwendbar, einschließlich juristischer Personen, deren Eigentümer der Kunde ist, deren Eigentümer der Kunde wird oder an denen er beteiligt ist, deren Namen der Kunde angenommen hat oder die durch einen Partner, Aktionär oder Mitarbeiter auf den Kunden zurückgeführt werden können, unabhängig davon, ob dies im Auftrag oder mit Zustimmung des Kunden geschieht oder nicht.

14.5.         Die Beweislast bezüglich der vorstehenden Absätze 4 und 5, nämlich dass der Kunde die Urheberrechte des Auftragnehmers nicht verletzt, liegt unter allen Umständen beim Kunden.

14.6.         Die Lizenz verfällt, wenn:

  1. der Kunde seinen (Zahlungs-) Verpflichtungen gegenüber BooQi nicht nachkommt. Ist der Mangel im Hinblick auf den gesamten Auftrag von untergeordneter Bedeutung, verfällt die Lizenz nicht oder nur teilweise;
  2. der Kunde vom Auftrag zurücktritt, diesen storniert, beendet oder wiederruft.

14.7.         BooQi behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, das Design für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

Artikel 15: Eigentum der Produktion

15.1.         Alle von BooQi hergestellten Sachen, wie Produktionsmittel, Halbfabrikate und Geräte und insbesondere Schriftsätze, Entwurfszeichnungen, Designs, Modelle, Werk- und Detailzeichnungen, Informationsträger, Computersoftware, Dateien, fotografische Grundlagen, Lithografien, Filme, Mikro- und Makrobearbeitungen, Druckplatten, Siebdruckformen, Tiefdruckzylinder, Stereotypen, Stanzmesser und -formen, (Film-) Prägeformen, Stempelplatten und Hilfsmittel bleiben Eigentum von BooQi, auch wenn sie im Angebot, in der Offerte oder auf der Rechnung als gesonderter Posten aufgeführt sind.

15.2.         BooQi ist nicht verpflichtet, die in Absatz 1 beabsichtigten Sachen an den Kunden zu übergeben.

15.3.         BooQi ist nicht verpflichtet, die im ersten Absatz dieses Artikels beabsichtigten Sachen für den Kunden zu bewahren. Wenn BooQi und der Kunde vereinbaren, dass diese Sachen von BooQi bewahrt werden, findet dies für eine maximale Dauer von einem Jahr statt und ohne dass BooQi die Eignung für eine Wiederverwendung garantiert.

 

Artikel 16: Vom Kunden gelieferte Materialien und Produkte

16.1.         Falls der Kunde mit BooQi vereinbart hat, dass der Kunde selbst Material oder Produkte zur Bedruckung oder Verarbeitung anliefert, muss der Kunde selbst dafür sorgen, dass diese Lieferung in einer Art und Weise geschieht, die für die Zwecke einer normalen methodischen Produktion als fristgerecht und vernünftig angesehen werden kann. Der Kunde fordert bei BooQi entsprechende Anweisungen an.

16.2.         Der Kunde ist verpflichtet, neben den für die erbrachte Leistung erforderlichen Materialien/Produkten auch eine angemessene Menge für Tests zur Verarbeitung im Falle von Verlusten und Ähnlichem zur Verfügung zu stellen. Der Kunde fordert bei BooQi entsprechende Hinweise an. Der Kunde garantiert, dass BooQi eine ausreichende Menge erhält. Die Bestätigung des Empfangs des Materials oder der Produkte durch BooQi unterstellt nicht, dass eine ausreichende Menge oder die auf den Transportdokumenten angegebene Menge empfangen wurde.

16.3.         BooQi ist nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Sachen vor dem Aufdruck oder der entsprechenden Verarbeitung auf ihre Eignung zu untersuchen.

16.4.         BooQi kann für die Nichterfüllung des Vertrages nicht verantwortlich gemacht werden, wenn dies auf außergewöhnliche oder für BooQi vernünftigerweise nicht vorhersehbare Verarbeitungsprobleme zurückzuführen ist, die sich aus der Art der vom Kunden gelieferten Materialien oder Produkte ergeben, noch wenn sie das Ergebnis von Abweichungen zwischen dem ursprünglich an BooQi aufgewiesenem Muster und den vom Kunden für die spätere Druckauflage gelieferten Materialien oder Produkten ist.

16.5.         Wenn der Kunde nicht spätestens bei Vertragsabschluss die Eigenschaften und die Beschaffenheit der von ihm gelieferten Materialien oder Produkte vorgelegt hat und keine fundierten Angaben über die angewandte Vorbehandlung und die angewandte Oberflächenbearbeitung gemacht hat, übernimmt BooQi keine Haftung für Eigenschaften wie Lebensdauer, Haftfestigkeit, Glanz, Farbe, Licht- und Farbechtheit.

16.6.         Falls nicht ausdrücklich anders festgelegt, kann BooQi nicht verantwortlich gemacht werden für das Lösen, Kleben, Beeinträchtigen, Verändern des Glanzes oder der Farbe, noch für die Beschädigung von den vom Kunden gelieferten Materialien und Produkten, die von BooQi bedruckt oder verarbeitet werden sollen, wenn diese vorbehandelt wurden, wie z.B. durch das Auftragen von Lack, Politur oder Anti-Flecken-Pulver.

16.7.         BooQi hat das Recht, über die Reste, wie Schneidabfälle usw. der Materialien und Produkte, die vom Auftraggeber geliefert wurden, so zu verfügen, als wären sie sein Eigentum. Der Kunde ist auf Verlangen von BooQi verpflichtet, die nicht verwendeten Materialien und Produkte sowie die Reste bei BooQi abzuholen.

16.8.         Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bereitstellung von Manuskripten, einer Zeichnung, eines Entwurfs, von fotografischem Bildmaterial oder eines Informationsträgers an BooQi sicherzustellen, dass ein Duplikat davon angefertigt wird. Der Kunde hält diese in seiner Gewalt, falls die übergebene Sache während der Aufbewahrung durch BooQi verloren geht oder durch Beschädigung unbrauchbar wird. In diesem Fall muss der Kunde auf Anfrage von BooQi und gegen Erstattung der Materialkosten eine neue Kopie zur Verfügung stellen.

16.9.         Der Kunde räumt BooQi ein Sicherungsrecht an allen Sachen ein, die von ihm im Rahmen der Vertragserfüllung in die Gewalt von BooQi gebracht werden, und zwar zur erhöhten Sicherheit für alles, was der Kunde BooQi in irgendeiner Eigenschaft und auf irgendeine Weise schuldet, darin inbegriffen auch nicht ausschließbare und Eventualverbindlichkeiten.

 

Artikel 17: Höhere Gewalt

17.1.         Versäumnisse von BooQi bei der Vertragseinhaltung können dem Unternehmen nicht zugeschrieben werden, wenn diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind, noch, wenn sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder der gängigen Auffassungen nicht in seine Zuständigkeit fallen.

17.2.         Versäumnisse von BooQi bei der Vertragseinhaltung als Folge von Krieg, Mobilisierung, Aufständen, Überschwemmungen, Stilllegung von Schiffen, anderen Transportblockaden, Stagnation bzw. Einschränkung oder Einstellung der Lieferungen durch die Versorgungsunternehmen, Mangel an Gas, Erdölprodukten oder anderen Mitteln zur Energieerzeugung, Ausfall von Feuerlöschmaschinen und anderen Unfällen, Streiks, Ausschlüsse, Gewerkschaftshandlungen, Exporteinschränkungen, andere staatliche Maßnahmen, Nichtlieferung notwendiger Materialien durch Dritte, Vorsatz oder grobes Verschulden von Helfern und andere ähnliche Umstände können nicht BooQi zugerechnet werden und geben dem Kunden kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

 

Artikel 18: Haftung

18.1.         Die Haftung von BooQi ist, in Bezug auf den Vertrag mit dem Kunden, auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall im Rahmen der Haftpflichtversicherung von BooQi an den Kunden ausgezahlt wird, erhöht um die effektive Selbstbeteiligung. Falls und soweit aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung gemäß der vorgenannten Versicherung erfolgen sollte, ist die Haftung von BooQi auf einen Betrag von maximal 500,00 € beschränkt. Falls der in Rechnung gestellte Betrag von BooQi und der vom Kunden bezahlte Betrag niedriger ist, dann ist jede Haftung auf den Betrag begrenzt, der der bezahlten oder in Rechnung gestellten Summe entspricht.

18.2.         BooQi haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die entstehen, wenn oder nachdem der Kunde die hergestellte Sache nach der Lieferung in Betrieb genommen hat, be- oder verarbeitet hat, an Dritte ausgeliefert hat bzw. diese in Betrieb gab, be- oder verarbeiten ließ oder an Dritte ausliefern ließ.

18.3.         BooQi haftet niemals für indirekte Schäden, welche ebenfalls Folgeschäden, entgangener Gewinn oder Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand von Seiten des Kunden umfassen.

18.4.         BooQi haftet bei der Bedruckung, Be- und Verarbeitung auch nicht für Schäden an dem vom Kunden gelieferten Material oder den vom Kunden gelieferten Produkten, wenn der Kunde BooQi nicht spätestens bei Vertragsabschluss die Eigenschaften und die Art dieser Materialien oder Produkte, sowie fundierte Informationen über die angewandte Vorbehandlung und Oberflächenbearbeitung mitgeteilt hat.

18.5.         Wenn BooQi infolge eines Schadens, für den BooQi gemäß dem Vertrag mit dem Kunden, d.h. den vorliegenden Lieferbedingungen, nicht haftbar gemacht werden kann, von einem Dritten zur Verantwortung gezogen wird, entschädigt der Kunde diesen Dritten vollständig und erstattet BooQi alles, was an diesen Dritten gezahlt werden muss.

 

Artikel 19: Sanktionsklausel

19.1.         Falls der Kunde, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung von BooQi, Muster, Entwürfe, Kunstwerke, Modellrechte, Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte (an Werken) von BooQi an Dritte oder Konkurrenten von BooQi, die ein vergleichbares Geschäft betreiben und/oder vergleichbare Produkte liefern und/oder vergleichbare Dienstleistungen wie BooQi anbieten, übergibt, einsehen lässt, zur Verfügung stellt oder bereitstellt oder bearbeiten oder herstellen lässt, sowohl die physischen Muster als auch die Dateien davon, oder falls der Kunde gegen andere Bestimmungen aus Artikel 13 und 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, dann verwirkt der Kunde durch die einfache Nichteinhaltung zugunsten von BooQi eine sofort und unverzüglich fällige Geldbuße, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Einschreitens zu diesem Zweck bedarf, in Höhe von 20.000,00 € pro Verstoß sowie eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € für jeden Tag, an dem der Verstoß oder die Nichteinhaltung fortgesetzt wird, unbeschadet des Rechts von BooQi, vom Kunden einen über die vorliegende Sanktionsklausel hinausgehenden Schadenersatz zu fordern, in dem Umfang, in dem er an BooQi ausgezahlt wurde.

19.2.          Diese Sanktionsklausel liegt dem Gedanken zugrunde, dass BooQi sich vor der Situation schützen möchte, in der Designs und Kunstwerke für (potentielle) Kunden vorbereitet werden, und diese schlussendlich in Auftrag bei einem anderen Unternehmen gegeben werden und dadurch unrechtmäßig von solchen Kunstwerken und Designs und den damit verbundenen IP-Rechten von BooQi Gebrauch gemacht wird.

 

Artikel 20: Anwendbares Recht & Gerichtsstand

20.1.         Alle Rechtsbeziehungen zwischen BooQi und dem Kunden, auf die sich diese allgemeinen Bedingungen beziehen, unterliegen dem niederländischen Recht.

20.2.         Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anders vorschreiben, ist für eventuelle Rechtsstreitigkeiten zwischen BooQi und dem Kunden ausschließlich jenes Amtsgericht zuständig, in dem BooQi seinen Sitz hat.

 

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